Im Sommer dieses Jahres widmete sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Frage, ob ein PSA-Test im Rahmen eines Prostatakarzinom-Screenings angeboten werden sollten. Das von dem G-BA mit der Beantwortung der Frage beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sprach sich dafür aus und bestätigte damit seine bereits im Januar 2020 veröffentlichte Empfehlung.
PSA-Test eine Komponente der Vorsorge
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, zeigte sich aufgrund der Einschätzung erfreut. „Darin kommt immerhin zum Ausdruck, dass man den PSA-Test nicht isoliert sehen darf und der tatsächliche Nutzen für den Patienten nur in einem Paket von Diagnosemaßnahmen und individueller Beratung liegen kann.“, sagte Jens J. Rassweiler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie und Ärztliche Direktor der Klinik für Urologie und Kinderurologie der SLK-Kliniken Heilbronn, gegenüber dem „Ärzteblatt“.
Nach Meinung des IQWiG helfe der PSA-Test, die Zahl der Diagnosen von metastasierten Prostatakarzinomen zu verringern und somit den Prostatakrebs, der rund 60.000-mal jährlich festgestellt wird, in einem behandelbaren Stadium zu erkennen. Somit ist der PSA-Test eine wichtige Komponente der Prostatakrebsvorsorge – jedoch nicht die einzige. Denn laut G-BA müsse das vorrangige Ziel eine Vermeidung unnötiger Biopsien sein. Bei einem erhöhten Wert des prostataspezifischen Antigens (PSA), sollten weitere Maßnahmen wie ein transrektaler Ultraschall und vor allem die mehrparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT) hinzugezogen werden. Wir bieten den PSA-Test und den transrektalen Ultraschall bereits seit längerer Zeit im Rahmen unseres Vorsorgekonzepts an.
Warum unser Vorsorgekonzept mehr beinhaltet
Wir sind überzeugt, dass der PSA-Test und weitere Diagnostik wichtige und sinnvolle Maßnahme sind, um Prostatakrebs früh zu diagnostizieren. Da wir glauben, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit ausgegeben Richtlinien zur Vorsorge nicht ausreichend sind, beinhaltet unser Vorsorgekonzept zusätzlich zu den in den Richtlinien geforderten Maßnahmen:
- Eine Erweiterte körperliche Untersuchung mit Beurteilung des Abdomens, der Lymphknoten, der Leisten, der äußeren Genitalien (Hoden und Penis) und eine rektale Untersuchung der Prostatadrüse sowie der Mastdarmwand
- Blutabnahme mit Bestimmung der wichtigsten Blutparameter und optionale Bestimmung von PSA (Prostata Spezifisches Antigen) und CEA (Carcinoembryonales Antigen)
- Urinuntersuchung mit Bestimmung von Infekt Parameter, pH, Blutnachweis, Eiweiß Nachweis, Zucker Nachweis und einem optionalen Nachweis von Tumorzellen im Urin
- Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane (Nieren, Harnblase, Leber, Gallenblase, Milz, Aorta und Prostata). Optional auch transrektal mit wesentlich höherer Auflösung und bedeutend besserer Beurteilungsmöglichkeit der Prostatakapsel sowie dessen Volumenbestimmung
So können wir die aktuell bestmögliche Diagnostik von Prostatakrebs und anderer Erkrankungen, wie beispielsweise Blasen- und Nierenkrebs, Darmkrebs, Aortenaneurysmen, Gallenkrankheiten oder Leberkrankheiten leisten
Gerne beraten wir Sie über unsere optimierten Früherkennungsmöglichkeiten. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an!
Hier finden Sie weitere Informationen
- Der Artikel „Früherkennung des Prostatakrebses sollte nicht beim PSA-Test haltmachen“ aus dem „Ärzteblatt“ (abgerufen am 04. August 2020)
- Unser Vorsorgekonzept